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Zwei Männer stehen sich gegenüber. Das Bild eines Unternehmens wurde hineinprojiziert, dass sinnbildlich für die Übergabe eine Unternehmens steht.

Die Unternehmensnachfolge ist für jeden Unternehmer die „letzte große Managementaufgabe“. Der Wechsel an der Spitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur entscheiden häufig über die Zukunft des gesamten Betriebs. Besonders im Mittelstand steigen aufgrund des demografischen Wandels die Zahlen der anstehenden Übergaben deutlich.

Gleichzeitig zeigt die Praxis: Nachfolgen werden häufig zu spät oder unzureichend strukturiert, was nicht selten zu steuerlichen Mehrbelastungen, rechtlichen Unsicherheiten oder familiären Konflikten führt.

Eine konsequente, frühzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung reduziert diese Risiken und eröffnet Planungssicherheit für Unternehmen, Familien und Mitarbeitende.

Ziele einer guten Nachfolgeplanung

Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge stehen regelmäßig mehrere Ziele nebeneinander:

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Sicherung der Unternehmenskontinuität und der Arbeitsplätze

Pfeil-Icon-Teal_LPJ wirtschaftliche Absicherung des Unternehmers und seines Ehepartners

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Wahrung des Familienfriedens und faire Verteilung des Vermögens

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Minimierung von steuerlichen Belastungen (Erbschaft-/Schenkungsteuer, Einkommensteuer)

Diese Ziele sind oft gegenläufig und müssen in einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammengeführt werden – häufig über einen längeren Zeitraum und in mehreren Gestaltungsschritten.

Nachfolge zu Lebzeiten vs. Nachfolge von Todes wegen

Der Begriff „Unternehmensnachfolge“ wird häufig mit der reinen Erbfolge gleichgesetzt. Tatsächlich ist eine lebzeitige Nachfolgeregelung in vielen Fällen deutlich vorteilhaft:

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Sicherung der eigenen Altersversorgung (z.B. durch Nießbrauch, Versorgungsleistungen)

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Schrittweise Übergabe von Verantwortung und Know-how

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Gezielte Nutzung steuerlicher Freibeträge und Verschonungsregelungen

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Vermeidung ungeplanter Erbengemeinschaften

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Möglichkeit zur Korrektur und Nachjustierung

Demgegenüber führt eine rein testamentarische Lösung regelmäßig zu weniger steueroptimierten Ergebnissen und erhöht das Konfliktpotenzial. Gerade bei mehreren Erben besteht ein erhebliches Risiko für Blockaden oder Zerschlagung des Unternehmens.

Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung

Ein zentrales Instrument ist die vorweggenommene Erbfolge. Hierbei werden Unternehmen oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten auf die künftigen Erben übertragen. Erfolgt die Übertragung unentgeltlich, handelt es sich zivilrechtlich um eine Schenkung mit Anwendung der §§ 516 ff. BGB.

In der Praxis erfolgt dies häufig in Form eines maßgeschneiderten Übergabevertrages, häufig kombiniert mit:

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Nießbrauchs- oder Vorbehaltsrechten zur Absicherung des Übergebers

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Rückforderungsrechten (z.B. bei Insolvenz, Scheidung oder Veräußerung durch den Nachfolger)

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Stimmrechtsregelungen zur Sicherung von Einfluss in der Übergangsphase

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit, steuerliche Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen sowie in der planbaren Strukturierung der Steuerlast.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung als Schlüssel

Die gesellschaftsrechtliche Struktur entscheidet als zentraler Hebel maßgeblich über eine gelungene Nachfolge.

Abbildungen zu den Definitionen von Personalgesellschaft, Kapitalgesellschaft und Nachfolge

Erbengemeinschaft als Risiko für den Fortbestand des Unternehmens

Beim Tod eines Unternehmers mit mehreren Erben entsteht zivilrechtlich zunächst eine Erbengemeinschaft. Diese ist für die Fortführung des Unternehmens regelmäßig ungeeignet, zumal Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen und jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen kann, wodurch Liquiditätsabflüsse drohen.

Ziel jeder vorausschauenden Planung sollte daher sein, diese Situation durch klare erbrechtlich oder lebzeitige Regelungen zu vermeiden.

Gleichbehandlung der Erben und Ausgleichslösungen

Ein klassisches Spannungsfeld ist die Frage, wie „aktive“ und „passive“ Erben gerecht behandelt werden können. Bewährte Lösungsmodell kommen in Betracht:

Pfeil-Icon-Teal_LPJ einmalige Ausgleichszahlungen (Gleichstellungsgelder) an weichende Erben

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Beteiligungen der weiteren Erben an anderen Vermögenswerten

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Aufspaltung des bestehenden Unternehmens in mehrere Einheiten

Gleichstellungsgelder dienen dazu, Benachteiligungen beim Erbfall zu vermeiden und Pflichtteilsstreitigkeiten zu reduzieren. Steuerlich können solche Zahlungen zu teilentgeltlichen Vorgängen führen und sind bei der Gestaltung entsprechend zu berücksichtigen.

Steuerliche Optimierung der Unternehmensübertragung

Bei der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen auf die nächste Generation steht regelmäßig die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Fokus. Da es sich um eine Stichtagssteuer handelt, kann der genaue Zeitpunkt des Erbfalls zwar nicht gesteuert werden, wohl aber die Strukturen im Unternehmen.

Ein bewährter Ansatz besteht darin, das Betriebsvermögen so zu gestalten, dass die Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen nach dem ErbStG möglichst weitgehend genutzt werden können. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften zu Verschonungsabschlägen und Verschonungsbedarfsprüfung. Ziel ist es, die Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung zu minimieren, ohne die Liquidität des Unternehmens zu gefährden.

Erbvertrag und testamentarische Regelung

Neben der lebzeitigen Übertragung ist die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag zentral. Ein Erbvertrag bietet eine besonders verlässliche Grundlage, um die Unternehmensfortführung über den Tod des Unternehmers hinaus zu sichern. Er lässt sich so gestalten, dass:

Pfeil-Icon-Teal_LPJ ein übernahmebereites Kind als Unternehmensnachfolger eindeutig eingesetzt wird

Pfeil-Icon-Teal_LPJ andere Kinder durch Ausgleichsleistungen berücksichtigt werden

Pfeil-Icon-Teal_LPJ Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrisiken reduziert oder vertraglich gesteuert werden

Pfeil-Icon-Teal_LPJ der Unternehmer in Bezug auf anderes Privatvermögen flexibel bleibt

Gerade im Mittelstand mit häufig hohem Betriebsvermögen und vergleichsweise geringem Privatvermögen ist die klare erbrechtliche Gestaltung entscheidend, um die Unternehmenssubstanz und die Altersversorgung des Unternehmers zu sichern.

Unsere Beratungsangebot – ganzheitlich und bedarfsgerecht

Wir begleiten Sie bei Unternehmensnachfolgen integriert und ganzheitlich mit einem klaren Blick für die Zusammenhänge. Von der ersten strategischen Überlegung über die Entwicklung einer nachhaltigen Nachfolgestruktur bis hin zur konkreten Umsetzung begleiten wir Sie sicher durch alle Phasen. Auch in sensiblen familiären Konstellationen oder streitigen Situationen vertreten wir Ihre Interessen konsequent und lösungsorientiert.

Fazit:

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess. Er beginnt idealerweise mehrere Jahre vor der tatsächlichen Übergabe, umfasst familiäre, gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Aspekte und erfordert eine klare Strategie.

Standardlösungen greifen hier regelmäßig zu kurz, entscheidend ist ein individuell entwickelter Nachfolgeplan.

Wer frühzeitig einen individuellen Nachfolgefahrplan entwickelt, geeignete Nachfolger aufbaut, rechtliche Strukturen optimiert und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, schafft die besten Voraussetzungen dafür, dass das Lebenswerk fortbesteht – und gleichzeitig Familie, Mitarbeiter und Unternehmen langfristig abgesichert sind.

Die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge werden lange vor der eigentlichen Übergabe gestellt. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige und steueroptimierte Nachfolgelösung. Wir freuen uns auf das erste Gespräch mit Ihnen.

Unsere Gesichter für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuern.

Ihre Ansprechpartner.

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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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