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Frau steht mit Rücken zur Wand und zwinkert in die Kamera. Über ihrer Hand leuchtet eine skizzierte Glühbirne.

Wie jedes Jahr bringt auch 2026 einige relevante Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Neue Grenzwerte, angepasste Pflichten und europäische Vorgaben wirken sich direkt auf den Arbeitsalltag von Arbeitgeber*innen aus.
Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen – und zeigen, was Sie jetzt prüfen und im Blick behalten sollten.

Mindestlohn & Minijobs

Der Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dementsprechend ist auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603,00 EUR monatlich angehoben worden.

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2026 bei 77.400,00 Euro, die besondere JAEG bei 69.750,00 Euro.

Mit der Erhöhung können versicherungsrechtliche Änderungen einhergehen. So führt das Unterschreiten der JAEG regelmäßig zur Krankenversicherungspflicht. Hierauf sollte besonderes Augenmerk gelegt werden, da bei Nichtbeachtung etwaiger Änderungen zB im Fall einer Betriebsprüfung erhebliche Nachzahlungen drohen können.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung beträgt im Jahr 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung 8.450,00 Euro monatlich, jährlich also 101.400 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung wurde sie auf 10.400,00 Euro monatlich, mithin auf 124.800,00 Euro jährlich angehoben.

Info: Die BBG ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Darüber hinausgehendes Einkommen ist für die Beitragshöhe nicht heranzuziehen.

Mutterschutz bei Fehlgeburt

In 2025 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geändert. Es gibt nunmehr auch Schutzfristen, in denen eine Frau nach einer Fehlgeburt nicht beschäftigt werden darf, § 3 Abs. 5 MuSchG. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt.

Entgelttransparenz: Gesetz kommt

Am 06.06.2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben dieser Richtlinie bis zum 07.06.2026 in ein Gesetz umwandeln.

Pfeil Icon Terracotta_LPJ Ziel der Entgelttransparenzrichtline ist die Herstellung der geschlechtsunabhängigen Lohngerechtigkeit, was durch mehr Transparenz in den Lohnstrukturen und die Einführung geeigneter Durchsetzungsmechanismen erreicht werden soll.

Pfeil Icon Terracotta_LPJ Eine entsprechende Verschärfung des jetzigen Entgelttransparenzgesetzes ist also zu erwarten. Insbesondere werden voraussichtlich weitere Informations- und Auskunftsrechte sowie Berichtspflichten festgelegt.

KI-Regulierung bleibt relevant

Auch der bereits im Jahr 2024 in Kraft getretene EU AI Act ((EU) 2024/1689) wird Arbeitgeber*innen auch im Jahr 2026 beschäftigen. Denn ein weiterer Teil der darin befindlichen Regelungen wird am 02.08.2026 wirksam. Der EU AI Act soll Sicherheit, Transparenz und Verantwortung im Umgang mit KI gewährleisten. Arbeitgeber*innen sollten die Verpflichtungen des Gesetzes umsetzen und Mitarbeitende und Verantwortliche ausreichend schulen.

Die Fragestellungen rund um das Thema Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht oder mit Bezug zum Arbeitsrecht sind vielfältig und nicht immer leicht zu lösen.

Sie haben Fragen dazu oder wünschen sich Unterstützung bei der Implementierung notwendiger Prozesse und Änderungen? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Unsere Gesichter für Arbeitsrecht.

Ihre Ansprechpartner*in.

Ann-Kathrin
Meyer-Harting

Rechtsanwältin

Dr. Bernhard Höpfner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht