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Turbo-AfA für Elektrofahrzeuge – Abschreibungen im Sprint
Elektrofahrzeuge sind nicht nur umweltfreundlich, sondern können für Unternehmer jetzt auch steuerlich besonders attraktiv sein. Mit dem neuen § 7 Abs. 2a EStG hat der Gesetzgeber eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt, die oft als „Turbo-AfA“ bezeichnet wird. Sie erlaubt es, einen Großteil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abzuschreiben und verschafft Unternehmen damit sofortige Liquidität und Steuerentlastung.
Wer in Elektrofahrzeuge investiert – egal ob neu oder gebraucht – kann so steuerlich deutlich schneller profitieren, während Hybridfahrzeuge von dieser speziellen Regelung ausgeschlossen bleiben.
Der Kern der neuen Regelung
Bevor wir in die Zahlen einsteigen, lohnt ein kurzer Blick auf die Grundidee: Der Gesetzgeber will mit der Turbo-AfA gezielt Anreize schaffen, schneller in Elektrofahrzeuge zu investieren. Statt wie üblich über die gesamte Nutzungsdauer verteilt, können Unternehmer die Anschaffungskosten nach einem festen, stark frontgeladenen Schema abschreiben. So wird die steuerliche Entlastung nicht nur einfacher kalkulierbar, sondern vor allem sofort spürbar.
Für Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG, die
zum Anlagevermögen gehören und
neu oder gebraucht zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden,
können die Anschaffungskosten in festen, gesetzlich vorgegebenen Abschreibungssätzen abgeschrieben werden:
Damit sind, wie bisher auch, die Anschaffungskosten nach sechs Jahren vollständig abgeschrieben – unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Wichtig: Die Turbo-AfA gilt nur für Elektrofahrzeuge. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen
Rechenbeispiel: E-Fahrzeug für 80.000 € (Anschaffung Juli 2025)
Ein Unternehmer erwirbt im Juli 2025 ein neues oder gebrauchtes E-Fahrzeug für 80.000 €.
Bereits im Anschaffungsjahr sind drei Viertel der Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt.
Vergleich: Lineare AfA (zeitanteilig)
Bei der linearen Abschreibung wird für Pkw im Betriebsvermögen grundsätzlich eine Nutzungsdauer von sechs Jahren angesetzt. Da das Fahrzeug erst im Juli angeschafft wurde, wird das erste Jahr nur anteilig mit 6/12 berücksichtigt und das letzte Jahr ebenfalls zeitanteilig (6/12) abgeschrieben.
Die Gesamtanschaffungskosten betragen 80.000 €. Daraus ergibt sich eine jährliche lineare AfA von 13.333 € (80.000 € ÷ 6 Jahre). Für das erste Jahr 2025 bedeutet das eine zeitanteilige Abschreibung von etwa 6.667 €. In den Folgejahren wird die volle AfA von 13.333 € angesetzt, bis auch im letzten Jahr wieder nur ein anteiliger Betrag berücksichtigt wird.
So verteilt sich die steuerliche Entlastung gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs, unabhängig von tatsächlichen Nutzungsspitzen oder Liquiditätsbedarf im Unternehmen.
Wrap-up zur Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Die Turbo-AfA bringt Tempo in die Abschreibung, doch worauf kommt es wirklich an? Wir haben die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Stolperfallen noch einmal für Sie zusammengefasst.
Unterschied auf einen Blick:
Turbo-AfA: 75 % bereits im ersten Jahr, danach stark fallend
Lineare AfA: Gleichmäßig verteilt, erste und letzte Jahre nur zeitanteilig
Vorteile der Turbo-AfA:
Schneller Steuervorteil: Hoher Aufwand im Anschaffungsjahr senkt die Steuerlast sofort
Liquiditätsschub: Freie Mittel können direkt im Unternehmen eingesetzt werden
Planungssicherheit: Feste Abschreibungssätze, keine komplizierte Berechnung
Einschränkungen und Stolperfallen:
Keine Kombination mit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG)
Steuervorteil nur vorgezogen: In späteren Jahren stehen nur geringe AfA-Beträge zur Verfügung
Zeitfenster beachten: Nur Fahrzeuge, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, sind begünstigt
Nur Elektrofahrzeuge: Hybride sind ausgeschlossen.
Unsere Empfehlung:
Die „Turbo-AfA“ ist ein steuerlicher Schnellstart für Unternehmer*innen, die in Elektrofahrzeuge investieren wollen. Wer Liquidität sofort braucht und hohe Gewinne im Anschaffungsjahr erwartet, profitiert besonders. Wer dagegen gleichmäßige Steuerentlastung bevorzugt, fährt mit der linearen AfA besser.
Sie haben Fragen zur Turbo-AfA oder möchten prüfen, wie sich die Regelung optimal für Ihr Unternehmen nutzen lässt? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung und steuerlichen Planung.
