Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?

Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.

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E-Rechnung_LPJ

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist es offiziell: Die Elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird für Business-to-Business-Unternehmen (B2B) ab dem 01.01.2025 verpflichtend.

Unter einer E-Rechnung werden Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML*-Datensatz bezeichnet - das Papier- und PDF-Format werden dadurch abgelöst.

Besteht bei Ihnen bereits kurzfristig Handlungsbedarf? Wir haben die Vorteile sowie die unterschiedlichen Anforderungsbedingungen zur Umsetzung der E-Rechnung für Sie vorbereitet.

*XML= Extensible Markup Language. XML bedeutet, dass Daten in einem Texteditor bearbeitet werden und Computer dieses Format auch lesen und schreiben können . 

Darum ist das Thema E-Rechnung für Sie relevant

Ab dem 01.01.2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in Ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten - unabhängig davon, wann Sie Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen umstellen wollen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz. Ganz wichtig: PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen! Für letztere liegen strukturierte elektronische Formate vor, die den Vorgaben der Europäischen Normen entsprechen (bspw. ZUGFeRD 2.x und XRechnung). 

Die zeitnahe Umstellung sichert Ihnen schon früh die Vorzüge der elektronischer Rechnungsverarbeitung. Denn die Funktion „E-Rechnung“ ist bereits in den von uns in der Zusammenarbeit mit Ihnen eingesetzten Software-Programmen, wie DATEV Unternehmen online, vorhanden. Diese sind in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Formate (gemäß der Norm EN 16931) zu empfangen, zu erstellen, zu versenden und auszuarbeiten.

Mit unseren erfahrenen Softwarepartnern bieten wir Ihnen auch passende Module zur Rechnungsschreibung. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob die von Ihnen aktuell genutzten Tools oder Methoden Sie befähigen, E-Rechnungen zu empfangen, zu schreiben und zu verschicken.  

Abb.: Verpflichtenden Anforderungen zur E-Rechnung bis 2028.
Verpflichtenden Anforderungen zur E-Rechnung bis 2028.

Warum kommt die E-Rechnung?

Die meisten Unternehmen haben bereits eine Buchhaltungssoftware im Einsatz. Daher ist es der nächst logische Schritt, die Digitalisierung voranzutreiben und vorhandene Funktionen zu nutzen.

Weiterhin ist es das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug im Inland zu bekämpfen. Über ein  transaktionsbezogenes Meldesystem werden Unternehmen verpflichtet, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im B2B-Bereich an ein bundesweit einheitliches elektronisches Finanzverwaltungssystem zu melden.

Um die erforderlichen technischen und organisatorischen Umstellungsarbeiten in den Unternehmen zu reduzieren, ist die E-Rechnung im Vorgriff auf die Einführung des Meldesystems bereits jetzt obligatorisch.

Ihre Vorteile durch den Einsatz von der E-Rechnungen

Effektive Arbeitsabläufe
Digitale Belege ermöglichen medienbruchfreie Abläufe – und der Prozess zur Freigabe von Eingangsrechnungen beschleunigt sich deutlich. 

Zeitersparnis durch verbesserte Prozesse
Fehleranfällige manuelle Eingaben werden vermieden. Dies führt zu einer Verbesserung der Buchführungsqualität und gibt Ressourcen für weitere Aufgabenbereiche frei. 

Deutliche Kostenreduktionen
E-Rechnungsprozesse ermöglichen es, im Vergleich zu Prozessen mit Papierrechnungen, bis zu 60 % Kosten einzusparen. Neben den Ausgaben für Papier und Druck, sinken ebenfalls die Arbeitszeiten für die Umsetzung 

Optimierung durch Transparenz 
Die Belege sind in der Cloud jederzeit zugänglich. Wir, als Ihre Steuerberater*innen, können diese konstant abrufen und Informationen weitergeben. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns wird verbessert 

Verbessertes Cash-Management
Eine zügigere Bearbeitung von Rechnungen befähigt zu einem Skontoabzug, während eine zügigere Zustellung von Rechnungen den Zahlungseingang beschleunigt. 

In 4 Schritten jointly zum Erfolg

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt gemeinsam mit Ihnen in vier verständlichen Schritten. Dabei begleiten wir Sie von der Idee bis zur sicheren Anwendung.

E-Rechnung_4 jointly Steps

Unser Erfolgsbündel für Ihre Herausforderungen

Verfahrensdokumentation x DATEV Unternhmen online x E-Rechnung 

Sie nutzen bereits Tools, die fähig sind E-Rechnung zu verarbeiten? 

Perfekt, dann haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt.
Um eine GoBD-konforme Buchhaltung zu garantieren, ist es jedoch essenziel, das alle Prozessschritte der digitalen Belegverarbeitung auch in einer Verfahrensdokumentation festgehalten werden. Hierbei unterstützen wir Sie gern!
 

Sie setzen bisher noch keineE-Rechnung ein und haben Interesse, den Schritt zur digitalen Buchhaltung zu gehen? 

Wir helfen Ihnen ein Tool zu finden, dass es Ihnen ermöglicht, E-Rechnungen zu empfangen und diese ebenfalls zu erstellen. Wir empfehlen hierfür die Nutzung von DATEV Unternehmen online. Im gleichen Zuge sollte auch eine Verfahrensdokumentation aufgesetzt werden.  

Sie haben Fragen zur E-Rechnung oder wünschen sich Support? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung. 

Unsere Gesichter für E-Rechnungen.

Ihre Ansprechpartner*in.

Luisa Kors

Digital Transformation Consultant

Stefan Nowak

Head of Account & Business Development