Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
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Ab dem 01.01.2025 gilt eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung nicht mehr als elektronische Rechnung.
Infolgedessen müssen B2B-Unternehmen ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten - unabhängig davon, wann Sie Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen umstellen wollen.
Spätestens ab dem 01.01.2028 wird dann auch der Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen Pflicht.
Der Rechnungseingangsprozess und Rechnungsausgangsprozess bedarf daher einer Anpassung an die neuen Anforderungen.
Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, riskieren Bußgelder, fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung und ausbleibende Zahlungen.
Sind Sie bereit für die neuen E-Rechnungspflichten? Finden Sie heraus, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf zum 01.01.2025 besteht!
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Unsere Gesichter für E-Rechnungen.
Ihre Ansprechpartner*in.
Stefan Nowak
Head of Account & Business Development
Luisa Kors
Digital Transformation Consultant
Kilian Muth
Digital Transformation Consultant