Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.
Steueränderungsgesetz 2025 – Did you hear the News?
Zum 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen aus dem Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft. Neben einer steuerlichen Entlastung bei Fahrtkosten stehen auch neue Regelungen zur Weiterbeschäftigung im Rentenalter sowie eine technische Umstellung bei der Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Fokus.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über drei praxisrelevante Punkte.
1. Neue Entfernungspauschale ab 2026 – Einheitlicher Satz ab dem ersten Kilometer
Ab 2026 gilt bundesweit eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 EUR je Entfernungskilometer – ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (höherer Satz erst ab dem 21. Kilometer) entfällt. Die Neuregelung ist zudem unbefristet und sorgt damit für Planungssicherheit.
Arbeitgebende können Fahrtkostenzuschüsse weiterhin pauschal versteuern, sollten aber die neuen Werte in internen Regelungen und Abrechnungsprozessen berücksichtigen. Bei Dienstwagen steigt außerdem der Ansatz für pauschal versteuerte geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Unternehmer*innen und Selbstständige müssen den nicht abzugsfähigen Anteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte künftig ebenfalls auf Basis von 0,38 EUR je Entfernungskilometer berücksichtigen. Eine Überprüfung bestehender Kalkulationen ist sinnvoll.
Arbeitnehmende profitieren durch höhere Werbungskosten für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Wer regelmäßig pendelt, kann dadurch spürbar entlastet werden. Freibeträge können für 2026 bereits im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens beantragt werden.
2. Aktivrente – Anreize zur Weiterarbeit nach Renteneintritt
Mit der Aktivrente setzt der Gesetzgeber einen zusätzlichen Impuls, Beschäftigung über das Rentenalter hinaus zu fördern. Für Unternehmen kann das die Weiterbeschäftigung erfahrener Mitarbeitender attraktiver machen, erfordert aber eine saubere Gestaltung und Abrechnung.
Gerade in der Praxis ist wichtig, dass bei Beschäftigten im Rentenalter die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Parameter (z. B. Beitragspflichten und Beitragstragung) korrekt geprüft werden, da die Behandlung je nach Fallkonstellation abweichen kann.
3. ELStAM und private Krankenversicherung – elektronische Übermittlung der PKV/PV-Daten
Ab 2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren grundsätzlich über einen elektronischen Datenaustausch berücksichtigt. Dabei übermitteln die Versicherungsunternehmen die Daten für das Folgejahr bis zum 20. November an das BZSt, das daraus die Lohnsteuerabzugsmerkmale bildet und sie über ELStAM für Arbeitgeber bereitstellt.
Für Arbeitnehmende bedeutet das insbesondere:
Papierbescheinigungen sind im Regelfall nicht mehr erforderlich,
die bisherige Mindestvorsorgeschale entfällt,
die neue Zuordnung kann ab 01.01.2026 Auswirkungen auf das monatliche Netto haben.
Falls Daten ausnahmsweise nicht oder nicht korrekt abrufbar sind, ist für 2026 und 2027 ein Ersatzverfahren vorgesehen (Bescheinigung durch das Versicherungsunternehmen).
Außerdem besteht ein Widerspruchsrecht: Wird der elektronischen Übermittlung widersprochen, können PKV-Beiträge nur noch in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden – eine lohnsteuerfreie Berücksichtigung per Bescheinigung ist dann ausgeschlossen.
Fazit
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt ab 2026 eine spürbare Änderung bei der Entfernungspauschale, neue Impulse zur Weiterarbeit im Rentenalter und eine relevante technische Umstellung bei der PKV-Beitragsberücksichtigung im Lohnsteuerverfahren. Sinnvoll ist eine frühzeitige Prüfung, ob Anpassungen bei Freibeträgen, Beschäftigungsmodellen oder Lohnabrechnungsprozessen erforderlich sind.
Sie möchten wissen, was das Steueränderungsgesetz 2025 für Ihr Unternehmen bedeutet?
Lassen Sie uns gemeinsam draufschauen und klären, was jetzt wichtig ist.
