Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.
Steuerfortentwicklungsgesetz: Neue Weichen gegen die Inflation?
„Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein.“
Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner als schleichende Steuererhöhung bezeichnete „kalte Progression“ beschreibt Steuermehreinnahmen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.
Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche!
Das Wichtigste im Überblick
Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetzes) soll die Steuerlast allerdings zukünftig folgendermaßen an die Inflation angepasst werden:
- 2025: Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro, des steuerlichen Kinderfreibetrags um 60 Euro auf 6.672 Euro sowie des Kindergeldes um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat.
- 2026: Anhebung des integrierten Grundfreibetrags um weitere 252 Euro auf 12.366 Euro, des steuerlichen Kinderfreibetrags um 156 Euro auf 6.828 Euro sowie des Kindergeldes um 4 Euro auf 259 Euro im Monat pro Kind im Monat. Ab 2026 soll zusätzlich geregelt werden, dass die Anhebung von Kinderfreibeträgen eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes auslöst.
- Von besonderer Bedeutung ist auch die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V und die damit verbundene Überführung in das Faktorverfahren für Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
- Ab dem 01.01.2030 können auch alleinverdienende Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner das Faktorverfahren nutzen und die Parameter der bisherigen Steuerklasse III werden im Faktorverfahren abgebildet. Im Ergebnis erfolgt anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne auf Basis des Faktorverfahrens eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung. Das Faktorverfahren kann bei Bedarf bereits jetzt durch einen gemeinsamen Antrag beider Ehegatten sowie Lebenspartner und Lebenspartnerinnen beantragt werden.
Das Fazit
Zusammenfassend stellen die Anpassungen die zwingend erforderliche steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicher und gleichen die „kalte Progression“ aus, indem sie trotz immer noch erhöhter Inflation eine progressionsbedingte höhere Einkommensbesteuerung verhindern.
Sie haben Fragen zur Entwicklung des Steuerrechts oder wünschen sich Support? Wir begleiten Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht.