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Person mit Kapuze auf dem Kopf legt den Zeigefinder auf den Mund

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (EU-Direktive 2019/1937) verlangt, dass alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem einrichten. Anfang Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz nun ratifiziert!

Im folgenden Beitrag erläutern wir den Hintergrund des Hinweisgeberschutzgesetzes und zeigen Ihnen den Blick auf die praktische Umsetzung.

Was ist ein Whistleblower?

Der Begriff des Whistleblowings ist häufig negativ besetzt. Dabei muss es nicht per se schlecht sein, Geheimnisse aufzudecken. Das gilt vor allem, wenn ein Verstoß gegen bestehende Gesetze vorliegt. In diesem Fall kann das Whistleblowing für Unternehmen zu einer Art Frühwarnsystem werden, wodurch Missstände schneller aufgedeckt und bereinigt werden können. Auch daraus gegebenenfalls resultierende Skandale und Presseveröffentlichungen können im Vorwege unterbunden werden.

Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u. a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat.

(Quelle: bundesregierung.de, 2023)

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung die EU-Whistleblower-Richtlinie im deutschen Recht. Die sogenannten „Whistleblower“ sollen zukünftig im beruflichen Umfeld vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden.

Oftmals nehmen Mitarbeiter:innen Verstöße als Erste wahr. Durch ihre Hinweise an eine interne oder externe Meldestelle können Missstände im besten Fall entdeckt und unterbunden werden. Die Sorge vor persönlichen Nachteilen, Ausgrenzung oder Kündigung gehen meist einher mit dem Wunsch das Geschehen zu melden. Das führte dazu, dass die persönlichen Risiken eines Hinweisgebers zu einer häufig unüberwindbaren Hürde wurden.

Um diese Barriere zu verringern und eine zügige Meldung zu erleichtern, hat die EU beschlossen, Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu schützen. Denn Personen, die wichtiges Wissen über einen Missstand im Unternehmen haben, sollten keine Angst haben, Benachteiligungen zu erfahren oder sogar ihren Job zu verlieren.

Wichtigste Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes:

  • Gesetzlicher Rechtsschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

(Quelle: bundesregierung.de, 2023)

Wir empfehlen eine zeitnahe, proaktive Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes!

Am 11. Mai 2023 hat der Bundesrat nunmehr dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten beginnt die Umsetzungsfrist von nur einem Monat!

Unternehmen wie juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 250 Mitarbeitenden werden bereits ab Mitte Juni verpflichtet sein, ein Hinweisgebersystem eingerichtet zu haben. Die Umsetzungsfrist für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht den 17. Dezember 2023 vor, um eine interne Meldestelle einzurichten.

Die hinweisgebende Person kann generell wählen, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden möchte. Die Identität der hinweisgebenden Person ist in beiden Fällen grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

Sanktionen sind für diejenigen Unternehmen vorgesehen, die nicht fristgerecht das Hinweisgebersystem integriert haben. Die Bußgelder liegen bei bis zu 50.000 €. Weitere Strafen werden erhoben, wenn die Anforderungen des Gesetzes bei der Umsetzung nicht berücksichtigt werden, wie z. B. der Schutz von Hinweisgeber:innen.

Was ist jetzt zu tun?

Die Umsetzungsfrist steht bereits kurz bevor. Sie haben bereits einen internen Meldekanal im Einsatz? Prüfen Sie, ob dieser den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht wird.

Sollten Sie noch kein Hinweisgebersystem implementiert haben, dann fangen Sie noch heute an, die richtige Lösung für Ihre Organisation zu suchen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Whistleblowing-Software darauf, dass es in diesem Falle kein „one size fits all“ gibt.

Sie haben weitere Fragen zur Umsetzung oder zur Einführung eines Hinweisgeber- und Beschwerdesystems in Ihrem Unternehmen?

Kommen Sie direkt auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch und freuen uns auf den Austausch.

Unsere Gesichter für Datenschutz & Compliance.

Ihre Ansprechpartner. 

Tobias Schölzel

Compliance Officer & IT-Compliance Manager
bei CFC

Christian Huth

CEO I zert. Datenschutzberater & 
-auditor bei CFC

Karsten Merget

CEO I zert. Datenschutzberater & 
-auditor bei CFC

Good to know:

Unsere datenschutzkonforme, digitale Hinweisgeber-Lösung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen! Auch übernehmen wir bei Bedarf für unsere Kunden die Aufgaben der externen Meldestelle oder Ombudsperson war.