Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.
Tax
Sie haben das Ziel vor Augen, wir kennen den Weg.
Wir beraten Sie - aktiv, digital und unkompliziert. Mit dem Blick über alle Disziplinen, geben wir Ihnen Orientierung und gehen mit Ihnen gemeinsam den Fortschritt. Wir übernehmen mit Freude und Leidenschaft die Umsetzung all ihrer steuerlichen Themen. Dabei setzen wir auf den gemeinsamen Einsatz digitaler Tools, die unsere Kommunikation vereinfacht und die fristgerechte Umsetzung sicherstellt.
Verstehen, vertrauen, vernetzen.
Schritt für Schritt an Ihrer Seite.
Bei uns haben Mandantennähe, Sorgfalt und Kontinuität in der Betreuung oberste Priorität. Wir genießen Ihr Vertrauen und erkennen „Steuerliche Potentiale“ in Ihrem Unternehmen, die wir gerne mit Ihnen zu weiteren Stärken auszubauen.
Bei LPJ arbeiten wir eng vernetzt und schweißen somit unsere vier Kernbereichen eng zusammen. Das bringt Ihnen und uns viele Vorteile. Durch die kurzen Wege versprechen wir Ihnen eine fristgerechte, unkomplizierte Umsetzung mit höchsten Qualitätsstandards.
Unsere Gesichter für Steuern.
Ihre Ansprechpartner:innen.
Tax-News.
Bleiben Sie informiert.
Fit für die E-Rechnung?
Jetzt den kostenlosen Selbsttest starten.
Ab dem 01.01.2025 gilt eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung nicht mehr als elektronische Rechnung. Infolgedessen müssen B2B-Unternehmen ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten – unabhängig davon, wann Sie Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen umstellen wollen. Spätestens ab dem 01.01.2028 wird dann auch der Versand von E-Rechnungen…
Steuerfortentwicklungsgesetz: Neue Weichen gegen die Inflation?
„Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein.“ Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner als schleichende Steuererhöhung bezeichnete „kalte Progression“ beschreibt Steuermehreinnahmen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der…
all about VERFAHRENSDOKUMENTATION
Bei der Umsetzung der Verfahrensdokumentation mit unseren Mandant*innen begegnen uns oft ähnliche Fragen und Einwände. Um Ihnen vorab einen Einblick in das Thema zu geben, haben wir dieses als FAQs für Sie zusammengefasst. Brauche ich wirklich eine Verfahrensdokumentation? Ja, die Vorlage einer Verfahrensdokumentation (VFD) ist vorgeschrieben und verpflichtend. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung…
We’re ready for Payroll! Are You?
Mit Fingerspitzengefühl, Humor und fachlicher Kompetenz sind Christin, Melina und Fred unsere Ansprechpartner*innen für die sensiblen Anliegen rund um die Gehaltsabrechnungen. Dabei ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung viel mehr als eine Abteilung, die mit Zahlen jongliert und rechtzeitig die erwarteten Gehälter anweist – sie ist hochsensibel und ein Herzstück in jedem Unternehmen. Neben der Präzision…
Die Energiepreispauschale darf besteuert werden
Im Jahr 2022 musste an Arbeitnehmer*innen die Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR ausgezahlt werden. Ob es sich hierbei um steuerbare Einnahmen oder eine Subvention des Staates handelt, zeigt der folgende Fall. Der Hintergrund zum Fall Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR ausgezahlt. Das…
Verspäteten Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen. Die Fakten kennen!
Zur Folge einer verspäteten Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen. Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine Betriebsveranstaltung sind in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann als bei der sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zeigt der folgende Fall….
E-Rechnung ab 01.01.2025.
Entspannt in die Umsetzung gehen.
Die E-Rechnungspflicht tritt für alle Business-to-Business-Unternehmen (B2B) zum 01.01.2025 in Kraft. Mit dem Begriff E-Rechnung ist die Elektronische Rechnung gemeint. Sie wird in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen und lässt sich elektronisch weiterverarbeiten. Dies ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge. Ein wichtiger Hinweis: E-Rechnungen sind keine PDF-Dateien!…
Die E-Rechnung – Ihre Umstellung kommt zum richtigen Zeitpunkt!
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist es offiziell: Die Elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird für Business-to-Business-Unternehmen (B2B) ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Unter einer E-Rechnung werden Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML*-Datensatz bezeichnet – das Papier- und PDF-Format werden dadurch abgelöst. Besteht bei Ihnen bereits kurzfristig Handlungsbedarf? Wir haben die Vorteile sowie die unterschiedlichen Anforderungsbedingungen zur Umsetzung der…
Heben Sie Ihr Unternehmen aufs digitale Level. Mit DATEV Unternehmen Online (DUO) verzichten Sie auf eingestaubte, schwere Pendelordner und bilden Ihre Geschäftsprozesse lückenlos ab. Die Zukunft liegt im papierlosen Belegaustausch mit Ihrer steuerlichen Beratung. Darum benötigen Sie DATEV Unternehmen online Die Anforderungen an den Digitalisierungsgrad von Unternehmen nimmt stetig zu. Zum einen sind digitalisierte Prozesse…