Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.
Abmahnung für die Einbindung von Google Fonts – Und jetzt?
Basierend auf dem Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022 gibt es aktuell eine zunehmende Abmahnwelle wegen des datenschutzwidrigen Einsatzes von Google Fonts.
Dieser Verstoß gegen die DSGVO führt dabei häufig zu berechtigten Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen, mit denen sich mehr und Unternehmen konfrontiert sehen.
Damit Sie und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite sind bzw. schnell dorthin zurückkehren, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was sind Google Fonts?
Bereits seit 2010 stellt Google Unternehmen zum Betreiben von Websites eine große Auswahl an Schriftarten (Englisch >> fonts) zur Verfügung, die als „Google Fonts“ oder „Google Web Fonts“ bekannt geworden sind.
Dieses interaktive Verzeichnis an Fonts ist frei verfügbar und hält für Webdesigner, Blogge und Kreative über 1.400 Schriftarten bereit. Durch die kostenlose Nutzung haben die Google Fonts schnell an Beliebtheit gewonnen und zählen mittlerweile zu den meist verwendeten Schriftarten im World Wide Web.
Worin genau liegt das Problem?
Wenn Besucher Websites aufrufen, die Google Fonts verwenden, erfasst Google die IP-Adresse des Users und verarbeitet diese für Analysezwecke. Google sieht sich in diesem Zusammenhang als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Die Datenverarbeitung selbst findet dabei in den USA statt.
Urteil vom LG München I vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20)
>> Die Nutzung von Google Fonts auf Websites ist datenschutzwidrig und nicht durch das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO abdeckbar. Es werden personenbezogene Daten der User an die Google Server in den USA weitergeleitet, welches in der EU als ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland gilt. Ohne die Zustimmung des Website-Besuchers ist die Weiterleitung seiner Daten an Google rechtswidrig. <<
Wer steckt hinter der Abmahnwelle?
Dieses Einzelfall-Urteil bildet die Grundlage für die massenhafte Versendung von Abmahnungen. Besonders häufig kommen die Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei RAAG oder dem Rechtsanwalt Kilian Lenard. Diese machen insbesondere Schadensersatzansprüche im Namen ihrer vorgeblichen Mandanten geltend, deren persönliche Daten beim Websitebesuch an die Google Server weitergeben worden sein sollen. Hierfür wird eine Entschädigung verlangt, deren Summen variieren und häufig 170€ und mehr betragen.
Wie können Sie sich im Falle einer Abmahnung verhalten?
Zunächst gilt: Keine Panik, bleiben Sie ruhig. In rechtlicher Hinsicht gilt, auf keinen Fall vorschnell auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die Situation bewerten und das weitere Vorgehen festlegen können.
Schnelles Handeln gebietet dagegen die technische Seite: Die einfache und sichere Lösung besteht im lokalen Hosting der Google Fonts, also der lokalen Einbindung auf den eigenen Servern. So wird sichergestellt, dass keine Kommunikation mit Google Servern stattfindet. Die technische Umsetzung gelingt zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten oder durch die Websiteagentur.
Unser Datenschutz-Kooperationspartner von Compliance Factory Consulting GmbH bietet einen schnellen und zuverlässigen Website-Check an, der Ihre Website inkl. Unterseiten umfassend auf Datenschutzlücken überprüft. Ein Ergebnis-Report zeigt Ihnen die gefundenen Schwachstellen auf und bietet so Gewähr, dass Sie auch vor der nächsten Abmahnwelle sicher sind.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder benötigen Support? Zögern Sie nicht, uns ins Boot zu holen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Rechtsteam:
Für Fragen und Support rund um das Thema Google Fonts stehen Ihnen Christian und Karsten gern zur Seite. Bei Bedarf überprüft das CFC-Team auch Ihre Website(s) auf den datenschutzkonformen Einsatz eingesetzter Cookies und Dienste.