Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?

Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.

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Kontakt
Person mit Kapuze auf dem Kopf legt den Zeigefinder auf den Mund

Es ist bereits in Kraft getreten: Die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem Ziel, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden – das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Was kann ich, was darf ich, was muss ich? Kennen Sie die Antworten auf diese Fragen?

Gehen Sie aktiv in die Umsetzung, um Sanktionen zu vermeiden

Oftmals nehmen Mitarbeiter:innen Verstöße als Erste wahr. Durch ihre Hinweise können Missstände aufgedeckt und unterbunden werden. Um Barrieren zu verringern und eine zügige Meldung zu erleichtern, hat die EU beschlossen, Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu schützen. Denn Personen, die wichtiges Wissen über einen Missstand im Unternehmen haben, sollten keine Angst haben, Benachteiligungen zu erfahren oder sogar ihren Job zu verlieren.

Unternehmen, die eine interne Meldestelle nicht bzw. nicht rechtzeitig einrichten, Meldungen verhindern oder auch Repressalien gegenüber Hinweisgebern ergreifen, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

In Deutschland ansässige Unternehmen sind verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung der Missstände einzurichten. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Haben Sie bereits den Durchblick?
Sollten Sie noch kein Hinweisgebersystem implementiert haben oder Sie haben Fragen zum rechtlichen Support, dann melden Sie sich gleich zu unserem Webinar an:

HinSchG

Auf diese Mehrwerte können Sie sich freuen:

1.   Eröffnung der Veranstaltung und Vorstellung der Referenten und Unternehmen:

  • Stefan Nowak (Head of Account & Business Development, LPJ)
  • Karsten Schreiner (Rechtsanwalt ꟾ Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, LPJ)
  • Tobias Schölzel (Compliance Officer & IT-Compliance Manager, CFC)
  • Christian Huth (CEO ꟾ Datenschutzberater & -auditor, CFC)

2.  Das LPJ-Prinzip

3.  Das Hinweisgeberschutzgesetz

  • Das HinSchG und seine Auswirkungen
  • Digitale Hinweisgeberlösung als primärer Meldekanal
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Die praktische Umsetzung

3.   Fragen und Diskussion

4.   Ende der Veranstaltung & Ausblick

Wir freuen uns auf eine tolle Veranstaltung mit Ihnen und einen anregenden Austausch.

Unsere Gesichter für Compliance & Recht.

Ihre Ansprechpartner. 

Stefan Nowak

Head of Account & 

Business Development

Karsten Schreiner

Rechtsanwalt I 

Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christian Huth

CEO ꟾ Datenschutzberater &

-auditor bei CFC

Tobias Schölzel

Compliance Officer &

IT-Compliance Manager bei CFC