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Einstieg ins Flugzeug für eine Dienstreise ins Auslandbei LPJ

Durch die Corona-Pandemie wurden in den letzten 2,5 Jahren die Dienstreisen von Arbeitnehmern auf ein Minimum reduziert bzw. komplett eingestellt. Doch mittlerweile finden viele Messen, Kongresse oder andere Termine nicht mehr virtuell statt, sondern wieder live und in Farbe vor Ort. Und dies auf der ganzen Welt!

Wann wird die A1-Bescheinigung relevant?

Viele Arbeitnehmer werden von Ihren Arbeitgebern wieder auf verschiedene Dienstreisen geschickt, dabei muss es sich nicht nur um den klassischen Kundentermin handeln, sondern es kann auch ein Messebesuch oder der Besuch eine Fort-/Weiterbildung sein. Diese Reisen finden häufig im Inland statt, allerdings gibt es immer häufiger die Fälle von Dienstreisen ins europäische Ausland oder in manchen Fällen sogar auch darüber hinaus.

Auf den ersten Blick erst einmal ein recht unscheinbares Thema, auf den zweiten Blick betrachtet jedoch von immenser Bedeutung. Insbesondere wenn es sich bei der Dienstreise um eine grenzüberschreitende Tätigkeit handelt und der Arbeitnehmer bei seiner Dienstreise Deutschland verlässt.

Auf einen Blick:

Arbeitnehmer:innen brauchen eine A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und auch in Drittstaaten.

Die A1-Bescheinigung ist grundsätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gültig, jedoch maximal für den Zeitraum von 24 Monaten. 

Notwendigkeit der A1-Bescheinigung

Arbeitnehmer:innen, verbeamtete Personen und Selbstständige benötigen für Dienstreisen eine A1-Bescheinigung, um nachzuweisen, dass sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Wenn eine A1-Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, kann es dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit sofort niederlegen muss, keinen Zutritt zu einem Gelände erhält, Bußgelder fällig werden und noch zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge im Aufenthaltsland entrichtet werden muss. Dies wird dann häufig der teuer für den Arbeitgeber. Die Kontrollen, vor allem im europäischen Ausland, werden massiv ausgeweitet.

Wie wird die A1-Bescheinigung beantragt? 

Der Arbeitgeber beantragt die A1-Bescheinigung für seine Beschäftigten. Seit 2021 gilt dies auch für Beamt:innen und seit 2022 auch für Selbstständige.

Der Antrag erfolgt generell elektronisch. Dabei kann eine vorhandene Lohn- und Entgeltabrechnungssoftware verwendet werden oder das Formular auf sv.net. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger - Krankenkasse, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Rentenversicherungsträger oder beim GKV-Spitzenverband.

Screenshot vom ANtrag zur A1-Bescheinigung auf sv.net
Antrag zur A1-Bescheinigung

Wenn alle Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung erfüllt sind, wird sie anschließend online zugestellt.

Kennen Sie sich bereits mit dem Thema A1-Bescheinigungen aus?

Christin und Shahrzad helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei diesem wichtigen Thema. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Lohn und Arbeitsrecht.

Ihre Ansprechpartnerinnen.

Christin Märker

Lohnbuchhalterin

Shahrzad Dahaghin

Rechtsanwältin