Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?

Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.

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Bea_Arbeitsbescheinigung

Was seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt wurde und in diesem Zeitraum auch akzeptiert war, ist zum 1. Januar 2023 verpflichtend durch die Bundesagentur für Arbeit eingeführt worden.

Unternehmen, bei denen ab dem 1. Januar 2023 Arbeitsverhältnisse beendet werden, egal ob als Versicherungspflichtverhältnis oder Nebentätigkeit, sind nun dazu verpflichtet Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und auch Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit über den BEA-Service (= Bescheinigungen elektronisch annehmen) zu übermitteln.

Die Papierform per Post entfällt.

Was bietet die neue Verpflichtung?

Neben dem zeitlichen Aspekt zur Erstellung der Bescheinigungen soll die elektronische Bescheinigung insbesondere bei nachträglichen Änderungen oder versehentlichen, inhaltlichen Fehlern am Datensatz hilfreich sein, in dem die Bescheinigung unkompliziert angepasst und neu an die Agentur für Arbeit versendet werden kann.

Was gilt es für Arbeitgeber zu beachten?

Die Übermittlung der Bescheinigung kann wie gewohnt über LPJ erfolgen. Neben dieser Möglichkeit kann die Bescheinigung alternativ auch über sv.net übermittelt werden.

Was wird für die Erstellung benötigt?

Grundlegend alle Angaben, die zur Kündigung gehören:

  • Wann wurde die Kündigung ausgesprochen?
  • Zu wann wurde der Arbeitnehmer gekündigt oder hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt?
  • Erhält der Arbeitnehmer eine Sonderzahlung wie z. B. eine Urlaubsabgeltung oder gar eine Abfindung?
  • Bis wann hätte der Urlaub genommen werden können, wenn er nicht abgegolten wäre?

Nach dem Erhalt der entsprechenden Informationen und sofern der Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung benötigt, bereiten wir diese entsprechend vor. Im Anschluss wird sie dann elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt.

Das Protokoll zur Übermittlung werden wir entsprechend für die Akten bereitstellen.

Sie haben Fragen zur Arbeitsbescheinigung oder wünschen sich Support?

Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei diesem Thema. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Lohn. 

Ihre Ansprechpartnerin.

Christin Märker

Lohnbuchhalterin