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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)_ kranke Frau mit Fieberthermometer

Vieles findet in Arztpraxen derzeit noch auf Papier statt, so auch die Erstellung der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung – kurz AU. Künftig wird diese nun elektronisch übermittelt und somit zur eAU.

Durch diesen Vorgang soll Bürokratie im System abgebaut sowie Praxen und Patient:innen entlastet werden. Derzeit wird die Arbeitsunfähigkeit in dreifacher Ausführung bescheinigt. Das Original geht an die Krankenkasse, ein Durchschlag ist für den Arbeitgeber bestimmt und einer für sie bzw. ihn selbst. Eine vierte Ausfertigung verbleibt in der Praxis. Im nächsten Schritt liegt es in der Verantwortung des/der Patient:in, die Bescheinigungen an die entsprechenden Empfänger weiterzuleiten.

Mit der eAU ändert sich dies. Dabei wird das Verfahren zeitlich in zwei Phasen untergliedert:

In der ersten Phase, und bereits in vielen Praxen umgesetzt, erfolgt zunächst nur die Übermittlung der AU an die Krankenkasse auf dem digitalen Weg. Die eAU wird dazu, wie gewohnt in der Praxissoftware erstellt und dort für den elektronischen Versand vorbereitet. Nach der Freigabe durch den Arzt wird diese der entsprechenden Krankenkasse zugesendet. Die Ausfertigungen für die Patient:innen und seinen Arbeitgeber werden weiterhin in Papierform übergeben. Dafür sind aber keine speziellen Vorlagen mehr nötig - ein einfacher Ausdruck auf weißem Papier genügt.

In der zweiten Phase >> ab 1. Januar 2023 (verpflichtend) - stellt nun die Krankenkasse dem Arbeitgeber die AU-Daten digital zur Verfügung. In der Praxis wird dann nur noch ein einziger Schein ausgestellt: der für die Patient:innen. Ab diesem Zeitraum müssen Praxen, Krankenkassen aber auch Arbeitgeber technisch in der Lage sein, die AU-Daten elektronisch zu versenden bzw. abzurufen.

Grundsätzlich gilt das Verfahren für alle Arbeitnehmer:innen, die gesetzlich versichert sind - im Fall von Krankheit, stationären Krankenhausaufenthalten oder auch bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten.

Schema wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitial versendet vom Arzt zur Krankenkasse, Arbeitgeber und Patienten versendet wird.

Abbildung: digitaler Versand der eAU.

Aber was ist nun konkret für Arbeitgeber zu tun?

1. Nachweispflicht hinterlegen (einmalig)

Prüfen Sie, ab wann generell im Unternehmen eine Attestpflicht vorliegt. Standardmäßig ist der 4. Tag vorbelegt. Auf Basis dieser Angabe wird der Zeitpunkt berechnet, zu dem die eAU bei der Krankenkasse abgerufen werden darf.

Hinweis: Bei Bedarf können Sie den Zeitpunkt der Nachweispflicht für Ihr Unternehmen oder sogar pro Mitarbeiter:in ändern.

 

2. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abfragen

Nachdem Sie die Krankmeldung eines/einer Mitarbeiter:in erfasst haben, können Sie eine Abfrage sofort auslösen. Das Rechenzentrum leitet diese aber erst an dem Tag weiter, an dem der Mitarbeiter verpflichtet ist (laut Erstellung zur Nachweispflicht), das ärztliches Attest vorzulegen und der Abruf bei der Krankenkasse erfolgen darf.

 

3. Rückmeldung der Krankenkasse

Die angefragten eAU-Meldungen der Krankenkasse werden über eine manuelle Anforderung oder automatische Übernahme nach LODAS übertragen und beim Öffnen im Übernahmeprotokoll angezeigt.

Sie haben noch Fragen zur eAU oder wünschen sich Support? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie bei der Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir freuen uns auf Sie!

 

Unsere Gesicht für Lohn.

Ihre Ansprechpartnerin.

Christin Märker

Lohnbuchhalterin