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E-Rechnung ab 1.1.25_LPJ

Die E-Rechnungspflicht tritt für alle Business-to-Business-Unternehmen (B2B) zum 01.01.2025 in Kraft.

Mit dem Begriff E-Rechnung ist die Elektronische Rechnung gemeint. Sie wird in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen und lässt sich elektronisch weiterverarbeiten. Dies ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge.

Ein wichtiger Hinweis: E-Rechnungen sind keine PDF-Dateien! ZUGFeRD 2.0 und XRechnung sind Beispiele für die zukünftige Formatierung von Rechnungen. Diese Formate basieren auf strukturierten Datensätzen, die von entsprechender Software optimal verarbeitet werden können und visuell nicht mit herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen vergleichbar sind.

Die E-Rechnung wird Schritt für Schritt zur Pflicht

Zeitlicher Ablauf E-Rechnung_ Fokus 1.1.25_LPJ

Ab dem 01.01.2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und in Ihren Finanzbuchhaltungssystemen zu verarbeiten - unabhängig davon, wann Sie Ihre Rechnungsprozesse im Unternehmen umstellen wollen.

Es sei jedoch vorweggenommen: Pendelordner und Scanner werden nicht vollständig verschwinden. Die Pflicht zur E-Rechnung greift vorerst nur im B2B-Bereich. Unternehmen, die an Endkunden verkaufen (B2C), sind bei ihren Ausgangsrechnungen derzeit nicht betroffen und können diese weiterhin in Papierform erstellen. Allerdings stehen auch die B2Cs mit ihren Dienstleistern und Zulieferern in Geschäftsbeziehungen und müssen daher ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Je früher Sie sich mit den erforderlichen Prozessen und Technologien auseinandersetzen, desto geringer wird der zukünftige Aufwand sein, wenn die Verpflichtung zur E-Rechnung vollständig umgesetzt wird. Die Einführung der E-Rechnung wird die Effizienz und Effektivität bei der Erstellung und Verarbeitung von Rechnungen erheblich steigern.

E-Rechnung: Sind Sie vorbereitet?

JA. Sie nutzen bereits Tools, die fähig sind, E-Rechnungen zu verarbeiten. 

Sollten Sie bereits Tools wie DATEV Unternehmen online oder lexoffice nutzen, müssen Sie zum Stichtag 01.01.2025 vorerst nichts unternehmen, da diese Tools E-Rechnungen auslesen und verarbeiten können.

Bei der Nutzung anderer Softwarelösungen ist es wichtig, deren Fähigkeit zur Verarbeitung von E-Rechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls auf E-Rechnung-fähige Software umzustellen. Sprechen Sie uns an. 

 

Achtung_LPJ    NEIN. Sie versenden noch Papier- und PDF-Rechnungen.

Falls Sie Ihre Rechnungen bisher mit Excel oder Word erstellt haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Implementieren einer neuen Rechnungssoftware und deren sicherere Anwendung auch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist.

Damit Sie fristgerecht zum 01.01.2025 auf die E-Rechnung umgestellt sind, empfehlen wir Ihnen, zügig in die Umsetzung zu gehen. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Implementierung neuer Tools. Jetzt mit der E-Rechnung starten.

Sie haben Fragen zur E-Rechnung oder wünschen sich Support? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung. 

Unsere Gesichter für E-Rechnungen.

Ihre Ansprechpartner*in.

Luisa Kors

Digital Transformation Consultant

Stefan Nowak

Head of Account & Business Development