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Schaubild zum Ablauf der elektronisch unterstützte Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV durch die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Jahreswechsel eine Änderung zur Einreichung von prüfungsrelevanten Unterlagen, insbesondere für die Übermittlung von Lohndatensätzen des Arbeitgebers an die Deutsche Rentenversicherung ergeben.

Was im Jahr 2014 als optionale Möglichkeit in Form der Teilnahme an der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (kurz: euBP) mit der Deutschen Rentenversicherung, begann, wurde zum 1. Januar 2023 verpflichtend:

Für die Prüfung sind die relevanten Datensätze zum Lohnbereich aus den Entgeltabrechnungsprogrammen entsprechend elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung zu melden.

 

Welche Vorteile ergeben sich durch die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung?

 

  • Die euBP erfolgt aus der bisher erhaltenen Erfahrung unkompliziert und kann in der Regel eine Arbeitserleichterung im Zeitraum der Betriebsprüfung darstellen.
  • Insbesondere im Hinblick auf die Einsichtnahme der Unterlagen aus dem Prüfungszeitraum, da keine Ordnerakten mehr benötigt werden.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Korrekturen zu etwaigen Meldungen sowie dem Prüfergebnis elektronisch durch die Deutsche Rentenversicherung über das Verfahren zu erhalten.

Ändert sich etwas Grundlegendes an dem Ablauf der Betriebsprüfung?

Außer an der Bereitstellung der Unterlagen, erfolgen keine Änderungen. Die Deutschen Rentenversicherung versendet nach wie vor die Erhebungsfragebögen zur Betriebsprüfung bzw. Prüfungsankündigung inkl. Terminierung.

Lediglich der Ablauf zur Bereitstellung der Daten ändert sich hierbei: Die verschlüsselte Datenübertragung erfolgt durch Sie als Arbeitgeber:in oder uns als Steuerbüro über den elektronischen Weg an die Deutsche Rentenversicherung. Dabei gilt die Frist von 14 Tagen, spätestens aber 11 Tage vor dem Prüfungsbeginn, einzuhalten.

Im Anschluss wird eine Annahmebestätigung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund versendet.

Braucht der Betriebsprüfer weitere Angaben oder ist ein Sachverhalt unklar, erfolgt nach wie vor der entsprechende Austausch. Die euBP ersetzt die grundsätzliche Prüfung vor Ort ebenfalls nicht.

Sie haben Fragen zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung oder wünschen sich Support?

Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei diesem Thema. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Lohn. 

Ihre Ansprechpartner:in.

Christin Märker

Lohnbuchhalterin

Fred Wermter

Steuerfachangestellter