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Jan steht mit Regenschirm und Gummistiefel auf einer grünen Wiese und es regnen Dokumente auf ihn nieder.

Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6% pro Jahr) für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen als verfassungswidrig erklärt. Danach musste dann erstmal ein neuer Zinssatz festgelegt werden. Aus diesem Grund wurden übergangsweise Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen nicht mehr festgesetzt.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) wurde die Neureglung des Zinssatzes dann getroffen. Demnach beträgt der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen nun 0,15% pro Monat (1,8% pro Jahr).

Nach und nach konnten die Finanzämter nun die technische Umsetzung vollziehen und Zinsbescheide werden erlassen. Seit Mitte Februar wird auch in Hamburg täglich eine Flut an Zinsbescheiden versendet.

Wichtig ist
, dass sich hierbei der Veranlagungszeitraum nicht mit dem Verzinsungszeitraum deckt. Die Änderung betrifft alle Steuerfestsetzungen ab dem 01.01.2019, unabhängig vom Veranlagungszeitraum.

Insbesondere bei bereits erhaltenen Erstattungszinsen mit 6% und einer Rückforderung der bereits erstatteten Zinsen, sollte gegen die Bescheide Einspruch eingelegt werden, da in der Regel ein Vertrauensschutz besteht.

Sie haben noch Fragen zu den Steuernachforderungen oder Steuererstattungen? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Steuern.

Ihre Ansprechpartner:in.

Jörg Bantelmann

Steuerberater

Sina Schmidt

Steuerberaterin (B.A.)