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Stempel von LPJ zeigt, das Jahressteuergesetz 2022 wurde vom Bundeskabinett beschlossen

Das Jahressteuergesetz 2022 soll den Bürgerinnen und Bürgern Entlastungen bringen und wird voraussichtlich Ende Oktober zur Verabschiedung in den Bundestag kommen. Einige geplante Entlastungen möchten wir bereits jetzt schon kurz vorstellen:

Verbesserung beim Homeoffice

Von zu Hause arbeiten hat sich sehr in der Gesellschaft etabliert, sodass die Bundesregierung beschlossen hat den Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale um 400 Euro anzuheben. Die Arbeitnehmer können pro Tag 5 Euro als Homeoffice-Pauschale geltend machen – aber bisher nur bis maximal 600 Euro p. a.

Mit dem geplanten Jahressteuergesetz steigt der Höchstbetrag an begünstigten Tagen nun auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr ab 2023. Dies hat den Vorteil, dass 200 Tage statt 120 Tage Homeoffice steuerlich begünstigt sind.

Zusätzlich wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet und gilt dauerhaft.

Zusätzlich soll die Regelung zum Arbeitszimmer angepasst werden und, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der bisheriger Höchstbetrag von 1.250,00 Euro in einen Pauschbetrag in gleicher Höhe umgewandelt werden.

Rentenbeiträge voll absetzbar

Der vollständige Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben soll schon ab 2023 möglich sein, obwohl dies erst für das Jahr 2025 geplant war. Dies hat auch Auswirkungen auf den Abzug im Lohnsteuerverfahren, wodurch sich der Abzug der Lohnsteuer verringert.

Photovoltaikanlagen

Die Bundesregierung möchte die Umrüstung zu erneuerbaren Energien steuerlich attraktiver machen, indem die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäuser bis zu einer Leistung von 30 kW und auf Gewerbeimmobilien bis zu 15 kW von der Ertragsteuer befreit werden.

Gebäude-Abschreibung

Der lineare Afa-Satz soll für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % angehoben werden. Dadurch sollen mehr Anreize geschaffen werden, den Wohnungsneubau zu fördern. Durch die Anhebung des Afa-Satzes resultiert eine kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren.

Sparer-Pauschbetrag

Es gibt auch gute Neuigkeiten für Liebhaber von Kapitaleinkünften – so soll ab 2023 der Sparer-Pauschbetrag von 801 auf 1000 Euro jährlich angehoben werden. Bei Zusammenveranlagung würde der Sparer-Pauschbetrag dann von 1602 Euro auf 2000 Euro steigen.

Ausbildungsfreibetrag

Dazu steigt der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die auswärtig untergebracht sind von 924 auf 1200 Euro jährlich. Wichtig ist, dass für das sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachte, volljährige Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Sie haben noch Fragen zum Jahressteuergesetz oder wünschen sich Support? Sina und Jörg stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Steuern.

Ihre Ansprechpartner:in.

Sina Schmidt

Steuerberaterin

Jörg Bantelmann

Steuerberater