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Mini- oder Midijob. Änderung ab 2024

In Sachen Mindestlohn gibt es zum 01.01.2024 eine erneute Änderung. Die Erhöhung der Verdienstgrenze betrifft insbesondere die Mini- und Midijobber:innen.

Was genau ändert sich bei den Verdienstgrenzen?

Am 15.11.2023 wurde im Bundeskabinett die 4. Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Im Kern bedeutet diese Änderung, dass der Mindestlohn von bisher 12,00 € brutto pro Stunde ab dem 01.01.2024 auf 12,41 € angehoben wird  - ab 01.01.2025 erfolgt eine weitere Anpassung auf 12,82 €. Im Rahmen dieser Änderungen erhöht sich ebenfalls die dynamische Geringfügigkeitsgrenze.

Wen betrifft die Mindestlohnanpassung?

Die Verdienstgrenze der Minijobs ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Da der Mindestlohn zum 01.01.2024 steigt, wird ebenfalls die Verdienstgrenze angehoben, damit im Umkehrschluss nicht eine Arbeitszeitreduzierung notwendig ist.

Hier die Änderungen auf einen Blick:

  • Der Mindestlohn von derzeit 12,00 € brutto pro Stunde steigt auf 12,41 €:

  • Dadurch wird die Verdienstgrenze der Minijobber von 520,00 € auf 538,00 € angehoben.

  • Die sogenannte Midi-Jobgrenze (bislang ab 520,01 - 2000,00 € brutto) verschiebt sich auf  538,01 - 2000,00€.

  • Aktuelle Midijobs werden in der Grenze von 520,01 € bis 538,00 € ab 01.01.2024 zu einem Minijob. Die vollumfängliche Zuständigkeit der eigenen Krankenkasse entfällt innerhalb dieser Verdienstgrenzen.

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber:in

Da die Übergangsregelung im gewerblichen Minijob zum 31.12.2023 endet, müssen die Beschäftigungen jeweils zu Beginn und bei jeder dauerhaften Veränderung der Verhältnisse vorausschauend durch die Arbeitgeber:innen angepasst werden.

Mini-Job: Ist die Höhe des bisherigen Verdienstes gleichbleibend oder beträgt maximal 538,00 € pro Monat, dann ist die Beschäftigung ab 01.01.2024 ausschließlich bei der Minijob-Zentrale zu melden.

Midi-Job: Sollte der Verdienst zwischen 538,00 € und 2.000 € liegen, besteht eine vollumfänglich Zuständigkeit bei den Krankenkassen.

Sie haben Fragen zur Änderung der Mini- und Midijobber-Verdienste oder wünschen sich Support?

Gern helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei diesem Thema. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Lohn. 

Ihre Ansprechpartner:in.

Christin Märker

Lohnbuchhalterin

Fred Wermter

Steuerfachangestellter