Wie soll Ihr nächstes Level aussehen?
Wir wissen, welche Schritte gegangen werden müssen. Und stehen Ihnen bei jedem einzelnen zur Seite.
Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe.
Viele Pakete – Ein Überblick.
Die Bundesregierung hat durch Gewährung der Überbrückungshilfen versucht, auf die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche bzw. vollständigen Schließungen ganzer Geschäftsbetriebe zu reagieren und die Existenz betroffener Unternehmen durch verschiedene Liquiditätshilfen zu sichern. Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und 170.000 Anträge auf Kredite gestellt.
Warum bedarf es jetzt einer Schlussabrechnung?
Die Höhe der Förderleistung wurde bei Antragsstellung häufig über Umsatzprognosen beziehungsweise prognostizierte Kosten ermittelt. Um den tatsächlichen Förderbedarf zu klären, müssen diese nun in der sogenannten Schlussrechnung mit den tatsächlichen Umsätzen und Kosten abgeglichen werden. Das Ergebnis hieraus können gegebenenfalls Nachzahlungen, aber auch Rückerstattungen sein.
Viele Unternehmen sind aufgrund der häufig aktualisierten FAQ des BMF verunsichert, wann diese Schlussrechnungen abzugeben sind, denn bei fehlender Schlussabrechnung droht die Rückzahlung der gesamten Förderleistung.
Die Fristen auf einen Blick
Die folgende Übersicht stellt Ihnen einmal die wichtigsten Termine und Fristen zum Thema Schlussabrechnung gegenüber:
* In Einzelfällen kann auf Antrag eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 gewährt werden.
** Nur wenn Anträge über prüfende Dritte eingereicht wurden.
Die Abrechnung erfolgt in gebündelter Form
Die Schlussabrechnung erfolgt in sogenannten Paketen:
- Paket 1 umfasst die Überbrückungshilfen I-III sowie die November- und Dezemberhilfe.
- Paket 2 umfasst die Überbrückungshilfe III Plus und IV.
Die Abrechnung im Paket bedeutet, dass alle Abrechnungen einer Antragstellerin oder eines Antragstellers zusammen erfasst und übermittelt werden. Durch dieses Vorgehen erhofft sich das BMF eine beschleunigte Bearbeitung der Vorgänge.
Bezüglich der Frist für eventuelle Rückzahlungen gibt es noch keine klare Vorgabe. Das BMF schreibt von einer „angemessenen Zahlungsfrist“.
Sie haben Fragen zu Ihrer Schlussabrechnung oder wünschen sich Support? Sina und Florian stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Sie!