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Mann macht eine Brücke und die FRau steht vor ihm mit einem Starterkabel

Die Bundesregierung hat durch Gewährung der Überbrückungshilfen versucht, auf die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche bzw. vollständigen Schließungen ganzer Geschäftsbetriebe zu reagieren und die Existenz betroffener Unternehmen durch verschiedene Liquiditätshilfen zu sichern. Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und 170.000 Anträge auf Kredite gestellt.

Warum bedarf es jetzt einer Schlussabrechnung?

Die Höhe der Förderleistung wurde bei Antragsstellung häufig über Umsatzprognosen beziehungsweise prognostizierte Kosten ermittelt. Um den tatsächlichen Förderbedarf zu klären, müssen diese nun in der sogenannten Schlussrechnung mit den tatsächlichen Umsätzen und Kosten abgeglichen werden. Das Ergebnis hieraus können gegebenenfalls Nachzahlungen, aber auch Rückerstattungen sein.

Viele Unternehmen sind aufgrund der häufig aktualisierten FAQ des BMF verunsichert, wann diese Schlussrechnungen abzugeben sind, denn bei fehlender Schlussabrechnung droht die Rückzahlung der gesamten Förderleistung.

Die Fristen auf einen Blick 

Die folgende Übersicht stellt Ihnen einmal die wichtigsten Termine und Fristen zum Thema Schlussabrechnung gegenüber:

Tabelle zeigt die Fristen zu den Schlussabrechnungen für Corona-Überbrückungshilfen
Abb.: Fristen zu den Schlussabrechnungen für Corona-Überbrückungshilfen (Stand: 10. November 2022)

* In Einzelfällen kann auf Antrag eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 gewährt werden.

** Nur wenn Anträge über prüfende Dritte eingereicht wurden.

Die Abrechnung erfolgt in gebündelter Form

Die Schlussabrechnung erfolgt in sogenannten Paketen:

  • Paket 1 umfasst die Überbrückungshilfen I-III sowie die November- und Dezemberhilfe.
  • Paket 2 umfasst die Überbrückungshilfe III Plus und IV.

Die Abrechnung im Paket bedeutet, dass alle Abrechnungen einer Antragstellerin oder eines Antragstellers zusammen erfasst und übermittelt werden. Durch dieses Vorgehen erhofft sich das BMF eine beschleunigte Bearbeitung der Vorgänge.

Bezüglich der Frist für eventuelle Rückzahlungen gibt es noch keine klare Vorgabe. Das BMF schreibt von einer „angemessenen Zahlungsfrist“.

Sie haben Fragen zu Ihrer Schlussabrechnung oder wünschen sich Support? Sina und Florian stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Steuern.

Ihre Ansprechpartner:in.

Sina Schmidt

Steuerberaterin

Florian Bartsch

Steuerassistent