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LPJ_Steuerliche Erleichterung_Sina Schmidt_LPJ

Die aktuelle Situation ist für viele in Deutschland finanziell herausfordernd. Die Inflationsrate betrug im April 7,4 % und ist damit auf dem höchsten Stand seit über 30 Jahren. Die Energiekosten, insbesondere für Gas und Öl, sind drastisch angestiegen.

Durch schnelle und unbürokratische Maßnahmen, soll zeitnah eine steuerliche Erleichterung geschaffen werden. Der Bundesrat hat diesen Maßnahmen am 20. Mai 2022 zugestimmt, sogar mit einer Rückwirkung ab dem 01. Januar 2022.

Die steuerlichen Erleichterungen.
Was kommt konkret?

  1. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages oder Werbungskostenpauschbetrag um 200,00 Euro auf 1.200,00 Euro.

    2. Anhebung des Grundfreibetrages um 363,00 Euro auf 10.347,00 Euro.

    3. Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Pendler*innen ab dem 21. Entfernungskilometer.

Wie sieht die Umsetzung aus?

Durch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie des Grundfreibetrages sollen Arbeitnehmer*innen zeitnah steuerlich entlastet werden, da diese beiden Beträge unmittelbar bei der Berechnung der monatlichen abzuführenden Lohnsteuer berücksichtigt werden. Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug für das Jahr 2022 ist durch die Arbeitgeber zu korrigieren und die zu hoch abgeführte Lohnsteuer ist den Arbeitnehmer zu erstatten, sobald die Lohnabrechnungsprogramme entsprechende Updates zur Verfügung gestellt haben.

Von der Verpflichtung zur Korrektur des vorgenommen Lohnsteuerabzugs sind nur die Arbeitgeber ausgenommen, die kein elektronisches Lohnabrechnungsprogramm nutzen oder wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Mitarbeiter nicht mehr besteht. In diesen Fällen müssen die Mitarbeiter selbst aktiv werden und können durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.

Sie haben noch Fragen zu den steuerlichen Erleichterungen oder wünschen sich Support? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Gesichter für Steuern.

Ihre Ansprechpartner:in.

Jörg Bantelmann

Steuerberater

Sina Schmidt

Steuerberaterin (B.A.)