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Massenentlassungsanzeige

Ein Arbeitgeber, der innerhalb einer Frist von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl an Kündigungen ausspricht, muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten. Andernfalls ist jede Kündigung im Rahmen der Massenentlassung unwirksam. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Beendigungen zu dem Schwellenwert für Entlassungen zählen, also auch Aufhebungsvereinbarungen oder Arbeitnehmerkündigungen, wenn der…

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