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Update (4)

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung der Grundsteuer kommt es neben ungeplanten Herausforderungen auch zu Änderungen im Verfahrensablauf. Mit unserem LPJ-Update Ticker halten wir Sie stets zu allen Änderungen auf dem neusten Stand, damit sich das Thema Grundsteuerreform für Sie so verständlich und transparent wie möglich gestaltet.

+++LPJ Update-Ticker+++

14.03.2023

Ein friendly Reminder vom Finanzamt

Vor bald zwei Monaten ist in 15 von 16 Bundesländern (Ausnahme: Bayern) die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen.

In Hamburg wurden bislang rund 389.000 Erklärungen abgegeben, was laut Finanzsenator Dressel einer Quote von ca. 91% entspreche. Gegen die säumigen 9% der Eigentümer:innen könnte das Finanzamt bereits jetzt Verspätungszuschläge festsetzen oder Zwangsgelder bis zu EUR 25.000 verhängen.

So hart will die Hamburger Finanzbehörde aber (noch) nicht vorgehen: Ab heute werden Erinnerungsschreiben verschickt, um die verbliebenen ca. 38.000 Grundstückseigentümer:innen letztmalig zur Abgabe zu motivieren.

Wer darauf nicht reagiere und eine Erklärung abgebe, müsse mit den genannten Maßnahmen durch das Finanzamt rechnen, so der Finanzsenator.

19.12.2022

Es ist wieder Crunchtime – und diesmal wirklich.

Eine erneute Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird es nicht geben. Daher ist es umso wichtiger, zwischen Weihnachtsvorfreude und Feiertagsstress den Aktenordner mit den relevanten Daten bereitzustellen. Im neuen Jahr kann so die Grundsteuererklärung einfach, schnell und korrekt abgegeben werden. Vorbereitung ist bekanntlich die halbe Miete!

Übrigens: In Baden-Württemberg hat eine Allianz aus Verbänden, darunter der dortige Bund der Steuerzahler, bereits eine Musterklage gegen die neue Grundsteuer B eingereicht. Grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes sollen geklärt werden, denn Verfassungsrechtlicher und Steuer-Experten sehen gravierende rechtliche Bedenken in der Umsetzung. Dabei stehen insbesondere das Ländermodell in Baden-Württemberg und das Bundesmodell in der Kritik.

Es geht nicht darum, dass keine Grundsteuer zu entrichten ist; vielmehr wird beanstandet, dass die Anknüpfungspunkte für die Grundsteuerwertbescheide nicht dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen und gleichheitswidrige Folgen auslösen. Ob hier eine Klagewelle zu erwarten ist, die sich auch auf die Modelle der übrigen Bundesländer ausweitet, ist derzeit unklar.

Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls nicht zu empfehlen, auf die Abgabe der Grundsteuererklärung zu verzichten oder vorerst die Frist am 31. Januar 2023 zu ignorieren. Es drohen empfindliche Verspätungszuschläge. Um von etwaigen Gesetzeskorrekturen in Zukunft zu profitieren, sollte stattdessen im Einzelfall geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid sich lohnt.

 

13.10.2022

Brandheiß: Frist zur Grundsteuererklärung wird verlängert!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa beschlossen.

Weitere News hierzu folgen zeitnah.

 

29.09.2022

An den eigenen Ansprüche gescheitert?

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung betrifft uns alle – und damit auch die ca. 10.800 Gemeinden in Deutschland. Viele Hunderttausende Grundstücke, Gebäude und Waldflächen liegen in den öffentlichen Händen, die nun vor der Masse der Grundsteuererklärungen kapitulieren und von den zuständigen Landesfinanzministerien Fristverlängerungen gewehrt bekommen.

Die Doppelmoral ist kaum zu übersehen. Während sich auf Verwaltungsebene gegenseitig geholfen wird, steht eine allgemeine Fristverlängerung für die Bürger weiterhin auf der Kippe.

Sie haben Fragen oder benötigen Support bei Ihrer Grundsteuererklärung?
Sina Schmidt und Fabian Schwertfeger begleiten Sie gerne.

 

13.09.2022

Wird es etwa doch ein zähes Ringen?

Auf der Finanzministerkonferenz am 22. September soll zur Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung konferiert werden. Eine Entscheidung ist nicht garantiert. Denn während Schleswig-Holstein die Fristverlängerung befürwortet, hält Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) die Debatte für unnötig.

Parallel erklärte das Bundesfinanzministerium am Montag, dass die Abgabequote bundesweit nun bei ca. 18% liege. Es bleibt also weiterhin spannend, was die Konferenz am 22. September ergeben wird.

 

07.09.2022

Für die Grundsteuer ist wirklich kein Grundstück zu klein! Das gilt selbst für Kleingärten, auch Schrebergärten genannt. Die kleinen Parzellen sind typischerweise in Gartenanlagen eingegliedert und dienen als Ort der Erholung unweit vom Alltag in der Großstadt. Aber keine Idylle ohne rechtlichen Rahmen: Das Bundeskleingartengesetz steckt die Dos and Donts in den Parzellen ab, die zu den land- oder forstwirtschaftlichen Flächen zählen. In der Regel werden Schrebergärten also über die Grundsteuer A abgerechnet. Wenn die Gartenlaube sich allerdings über eine überdachte Fläche von mehr als 24qm – inkl. Terrasse! – erstreckt, wird die Parzelle insgesamt als Wohnfläche erfasst und mit der teureren Grundsteuer B belastet. In jedem Fall gilt aber: Bis zum 31. Oktober 2022 ist für den Kleingarten eine gesonderte Grundsteuererklärung abzugeben.

 

29.08.2022

Die Bestimmung der Nutzfläche im Rahmen der Grundsteuer weicht von dem allgemeinen Sprachgebrauch ab – deshalb ist es besonders wichtig diese richtig zu ermitteln, um eine zu hohe Grundsteuer zu vermeiden!

Nutzfläche: Damit sind die Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw. Die Ermittlung der Nutzfläche ergibt sich aus der Anwendung von DIN 277.

Und dann gibt es noch die Zubehörräume oder Nebenräume: Dazu zählen z. B. Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie nicht zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören.

 

22.08.2022

Fristverlängerung - die Wahrscheinlichkeit steigt!

Wir hatten bereits vor zwei Wochen in diese Richtung orakelt, nun nimmt die Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen langsam Konturen an.

„Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner am Wochenende beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Er sehe den Frust der Bürger:innen und denke über eine Verlängerung der Abgabefrist nach.

Das Echo ließ nicht lange auf sich warten. Nach einer repräsentativen Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung liegt die Quote der abgegebenen Erklärungen in den einzelnen Bundesländern zwischen 4% und 14% - und damit alarmierend niedrig.

Mit Blick auf die Abgabefrist am 31.10.2022 haben wir fast Halbzeit erreicht, eine Fristverlängerung erscheint mehr und mehr unausweichlich.

 

19.08.2022:

Die Abgrenzung von Wohn- und Nutzfläche ist tricky. Fehler kosten hier richtig Geld und wirken sich direkt auf die Höhe der Grundsteuer aus. Es ist also entscheidend zu wissen, was konkret zur Wohnfläche zählt. Vereinfacht formuliert: alle Flächen und Räume, die für Wohnzwecke genutzt werden.

Aber keine Regel ohne Sonderfälle:

  • Wintergärten und Schwimmbäder sind ebenfalls Wohnfläche – jedenfalls zu 50% oder 100%, wenn sie zu allen Seiten geschlossen oder sogar beheizt sind;
  • Balkone, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel nur mit 25% anzusetzen;
  • Treppen mit mehr als drei Stufen sind keine Wohnfläche, Treppen mit weniger als drei Stufen sind zu 100% Wohnfläche;
  • Keller und Garagen sind jedenfalls dann keine Wohnfläche, wenn sie außerhalb der Wohnung liegen;
  • und für Dachschrägen liegt die magische Grenze für die volle Berücksichtigung bei zwei Metern, unter einem Meter findet keine Anrechnung statt, alles dazwischen zählt zur Hälfte.

In einem unserer nächsten Beiträge wird’s eine Nuance komplizierter: Anhand der DIN 277 nähern wir uns der Nutzfläche und den Zubehörräumen.

 

15.08.2022:

Als einziges Bundesland berücksichtigt Hamburg beim Grundsteuermodell die Wohnlage. Alster vs. Elbe – wo ist es eigentlich am teuersten?

Antwort: An der Außenalster, natürlich! Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Wohnviertel im Vergleich abschneidet, können Sie sich hier mit Ihrem Nachbarn vergleichen.

 

08.08.2022:
Auf Grund dieser technischen Probleme mehren sich die Forderungen nach einer Fristverlängerung über den 31.10.2022 hinaus. Bundesfinanzminister Christian Lindner reagierte bereits in einem Statement. Er sieht die aktuellen Entwicklungen kritisch und ist für eine Fristverlängerung grundsätzlich offen.

 

26.07.2022:
Nach einigen Anlaufschwierigkeiten nimmt das Thema Grundsteuererklärung Fahrt auf. Sämtliche Tools von ELSTER, GrundsteuerDigital oder SmartGrundsteuer hatten anfänglich mit Bugs und Softwareabstürzen zu kämpfen.
Das von uns genutzte GrundsteuerDigital hat blitzschnell reagiert und die Fehler umfangreich behoben. Jetzt können wir die sukzessiv steigende Anzahl an erstellten Grundsteuererklärungen auch erfolgreich an die Finanzämter übermitteln.

Unseren ersten Artikel zur Grundsteuerreform mit allen Infos und ausführlichen Erläuterungen finden Sie hier.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Support beim Thema Grundsteuerreform?

Zögern Sie nicht, uns mit ins Boot zu holen. Wir begleiten Sie gerne:

  • mit einer gezielten Checkliste,
  • spezieller Software
  • und einem Team aus Expert:innen für Steuern und Recht.

Unsere Gesichter für Steuern.
Ihre Ansprechpartner:in.

Sina Schmidt

Steuerberaterin

Fabian Schwertfeger

Rechtsanwalt